PRIMUS - Herbizid - Dow AgroSciences GmbH


Zulassungsnummern Kulturen Schadorganismen Einsatzgebiete Anwendungsbereiche §18 Auflagen
024622-00/00-001 Triticale; Winterweichweizen; Winterroggen; Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbau Freiland Nein WH916; NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/00-002 Triticale; Winterweichweizen; Winterroggen; Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; Acker-Kratzdistel Ackerbau Freiland Nein WW742; WH916; NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/00-003 Sommerweichweizen; Sommergerste; Hafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbau Freiland Nein WH916; NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/02-001 Wintergerste; Winterweichweizen; Winterroggen; Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbau Freiland Nein WH916; NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/03-001 Dinkel Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbau Freiland Ja NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/01-001 Gräser Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Feld-Stiefmütterchen; ausgenommen Ehrenpreis-Arten; ausgenommen Taubnessel-Arten; ausgenommen Gänsefuß-Arten Ackerbau Freiland Ja NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
024622-00/04-001 Wolliger Fingerhut Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Feld-Stiefmütterchen; ausgenommen Ehrenpreis-Arten; ausgenommen Taubnessel-Arten; ausgenommen Gänsefuß-Arten Gemüsebau Freiland Ja NW265; WH950; NW262; NW642; SB010; SB001; NW468
Datenquelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Stand 2. Oktober 2012
Zulassungsnummer:
024622-00
Formulierung:
Suspensionskonzentrat
Abpackung:
Keine Angabe
Wirkstoffe:
50 g/l Florasulam

Wirkung


Wirkungsbereich:
Herbizid
Gefahrensymbole:
Umweltgefährlich Umweltgefährlich
Bienengefährdung:
B4

Zulassung


Zulassungsinhaber:
Dow AgroSciences GmbH
Vertriebsunternehmen:
Syngenta Agro GmbH
Einsatzgebiet:
Ackerbau, Gemüsebau
Zeitraum:
ab dem 4. Februar 2003 bis zum 31. Dezember 2013

Gefahrstoffverordnung (4)

R 50/5, S 3, S 57, SP001
R 50/5 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 3 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SP001Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Pflanzenschutzmittelverordnung (0)


Keine Angabe

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468
NW468Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwendungsbestimmungen für bestimmte Anwendungen (0)


Keine Angabe

Auflagen (6)

NW265, WH950, NW262, NW642, SB010, SB001
NW265Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
WH950Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
NW262Das Mittel ist giftig für Algen.
NW642Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB010Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB001Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Auflagen für bestimmte Anwendungen (2)

WH916, WW742
WH916In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW742Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Hinweise (5)

NN165, NN170, NN191, NN130, NB6641
NN165Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN191Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN130Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NB6641Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Datenquelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Stand 2. Oktober 2012